Für einen Lernenden, Rücktritt von der Erstausbildung – während oder nach der Schulpflicht – ohne eine ausreichende Qualifikation für das Fortkommen in Studium, Ausbildung oder Beruf erworben zu haben.
Anmerkung
- Eurostat definiert einen Bildungs‑ oder Ausbildungsabbrecher als eine Person im Alter von 18 bis 24 Jahren:
- deren höchstes Bildungs- oder Ausbildungsniveau höchstens die Sekundarstufe I ist;
- die in den vier Wochen vor der Arbeitskräfteerhebung keine Bildung oder Ausbildung erhalten hat;
- dieser Begriff ist verwandt, aber nicht synonym mit: (Aus)bildungsabbruch / Schulabbruch.
Quelle
Cedefop; Eurostat, 2020a.