Für einen Lernenden, Rücktritt von der Erstausbildung – während oder nach der Schulpflicht – ohne eine ausreichende Qualifikation für das Fortkommen in Studium, Ausbildung oder Beruf erworben zu haben.

Anmerkung
  • Eurostat definiert einen Bildungs‑ oder Ausbildungsabbrecher als eine Person im Alter von 18 bis 24 Jahren:
    • deren höchstes Bildungs- oder Ausbildungsniveau höchstens die Sekundarstufe I ist;
    • die in den vier Wochen vor der Arbeitskräfteerhebung keine Bildung oder Ausbildung erhalten hat;
  • dieser Begriff ist verwandt, aber nicht synonym mit: (Aus)bildungsabbruch / Schulabbruch.
Quelle

Cedefop; Eurostat, 2020a.