Pflicht von Bildungs- und Ausbildungsanbietern, nachzuweisen, dass eine Leistung regelkonform erbracht wurde und deren Ergebnisse in Bezug auf die erteilten Aufgaben und vereinbarten Pläne erreicht und unparteiisch und genau dargelegt wurden.
Quelle
Leicht verändert übernommen aus OWZE, 2002.