Die Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, die die beiden Parteien des sozialen Dialogs bilden.
Anmerkung
  • Das Konzept der „Sozialpartner“ entstand zunächst in Frankreich und Deutschland und entwickelte sich dann zum Bestandteil der Begrifflichkeit auf EU-Ebene;
  • sozialer Dialog ist in Form eines zweiseitigen Dialogs (zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern) oder eines dreiseitigen Dialogs möglich (an dem staatliche Stellen und / oder Vertreter der Zivilgesellschaft, NRO usw. beteiligt sind).
Quelle

Cedefop.