Gesetzliche Bestimmung, nach der Kinder für die Dauer der Ausbildungspflicht eine Bildungs- oder Berufsbildungseinrichtung besuchen müssen.

Anmerkung
  • Der Begriff „Schulpflicht“ bezieht sich auf die Verpflichtung für Kinder, eine Bildungs- oder Ausbildungseinrichtung zu besuchen;
  • der Begriff „Ausbildungspflicht“ bezieht sich auf die Bildungspflicht und nicht auf die Schulpflicht, da Familien unter bestimmten Voraussetzungen die Schule ersetzen können.
Quelle

Leicht verändert übernommen aus Eurostat, 2022; Légifrance, 1992.