In der Bildung und Ausbildung, Norm zur Festlegung der Mindestanforderungen, die bei der Durchführung von Maßnahmen einzuhalten sind.

Anmerkung
  • Eine Prozessnorm ist anwendbar auf:
    • Systemebene (Beispiel: „Bei allen Ausbildungsmaßnahmen müssen 30 % der Ausbildungszeit dem Erwerb von Berufserfahrung vorbehalten sein.“);
    • Anbieterebene (Beispiel: „Mindestens 80 % der bei dem Anbieter beschäftigten Lehrkräfte oder Ausbilder müssen zertifiziert sein.“);
  • sie kann durch Behörden oder private Organisationen festgelegt werden.
Quelle

Cedefop; Technical working group on quality in VET.