Nachweis der von einem Lernenden erzielten Lernergebnisse, die einem kleinen Lernvolumen entsprechen und anhand eines vordefinierten Standards bewertet wurden.

Anmerkung
  • Lernen, das zum Erhalt von Mikronachweisen führen, vermittelt dem Lernenden Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen, die dessen gesellschaftlichen, persönlichen, kulturellen oder arbeitsmarktbezogenen Bedarf decken;
  • Mikronachweise können von zahlreichen Anbietern in verschiedenen Lernumgebungen entwickelt und angeboten werden; • sie gehören dem Lernenden; sie verleihen den Ergebnissen kleiner, maßgeschneiderter Lernerfahrungen Sichtbarkeit und Wert und erleichtern so ihre Zertifizierung;
  • Mikronachweise können geteilt werden und sind übertragbar: sie können für sich stehen oder kombiniert werden und durch sektorale Qualitätsstandards abgesichert werden;
  • die Europäische Union hat festgelegt, welche Angaben zur Beschreibung eines Mikronachweises erforderlich sind:
    • Identität des/der Lernenden;
    • Bezeichnung des Mikronachweises;
    • Land/Region des Ausstellers;
    • ausstellende Behörde / Vergabestelle;
    • Ausstellungsdatum;
    • Lernergebnisse;
    • geschätzter Arbeitsaufwand, der zur Erreichung der Lernergebnisse erforderlich ist;
    • Niveau der Lernerfahrung im Europäischen Qualifikationsrahmen (und Zyklus), gegebenenfalls;
    • EQR-Niveau (und ggf. Zyklus) der Lernerfahrung;
    • Art der Bewertung;
    • Form der Teilnahme an der Lernaktivität;
    • Art der Qualitätssicherung, die dem Mikronachweis zugrunde liegt;
  • dieser Begriff ist verwandt, aber nicht synonym mit: digitaler Befähigungsnachweis.
Quelle

Europäische Kommission, 2021g; Cedefop.