Nachweis der von einem Lernenden erzielten Lernergebnisse, die einem kleinen Lernvolumen entsprechen und anhand eines vordefinierten Standards bewertet wurden.
Anmerkung
- Lernen, das zum Erhalt von Mikronachweisen führen, vermittelt dem Lernenden Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen, die dessen gesellschaftlichen, persönlichen, kulturellen oder arbeitsmarktbezogenen Bedarf decken;
- Mikronachweise können von zahlreichen Anbietern in verschiedenen Lernumgebungen entwickelt und angeboten werden; • sie gehören dem Lernenden; sie verleihen den Ergebnissen kleiner, maßgeschneiderter Lernerfahrungen Sichtbarkeit und Wert und erleichtern so ihre Zertifizierung;
- Mikronachweise können geteilt werden und sind übertragbar: sie können für sich stehen oder kombiniert werden und durch sektorale Qualitätsstandards abgesichert werden;
- die Europäische Union hat festgelegt, welche Angaben zur Beschreibung eines Mikronachweises erforderlich sind:
- Identität des/der Lernenden;
- Bezeichnung des Mikronachweises;
- Land/Region des Ausstellers;
- ausstellende Behörde / Vergabestelle;
- Ausstellungsdatum;
- Lernergebnisse;
- geschätzter Arbeitsaufwand, der zur Erreichung der Lernergebnisse erforderlich ist;
- Niveau der Lernerfahrung im Europäischen Qualifikationsrahmen (und Zyklus), gegebenenfalls;
- EQR-Niveau (und ggf. Zyklus) der Lernerfahrung;
- Art der Bewertung;
- Form der Teilnahme an der Lernaktivität;
- Art der Qualitätssicherung, die dem Mikronachweis zugrunde liegt;
- dieser Begriff ist verwandt, aber nicht synonym mit: digitaler Befähigungsnachweis.
Quelle
Europäische Kommission, 2021g; Cedefop.