Systematisch aufgebaute Langzeitausbildung, die im Wechsel zwischen Bildungs- oder Ausbildungseinrichtung und Betrieb vermittelt wird.
Anmerkung
- Die Lehrlingsausbildung:
- führt zu anerkannten Qualifikationen;
- beruht auf einer Vereinbarung, in der die Rechte und Pflichten des Auszubildenden, des Arbeitgebers und gegebenenfalls der Bildungs- oder Ausbildungseinrichtung festgelegt sind, und;
- bei denen der Auszubildende bezahlt oder auf andere Weise für die berufspraktische Komponente entschädigt wird.
- der französische Begriff „apprentissage“ bezeichnet zum einen die Lehrlingsausbildung / Lehre, zum anderen aber auch den Vorgang bzw. Prozess des Lernens als solches (vgl. die Definition des Begriffs „learning“);
- das „duales System“ der Berufsausbildung in Deutschland ist ein Beispiel für die Lehrlingsausbildung.
Quelle
Cedefop; Rat der Europäischen Union, 2018b.