Systematisch aufgebaute Langzeitausbildung, die im Wechsel zwischen Bildungs- oder Ausbildungseinrichtung und Betrieb vermittelt wird.

Anmerkung
  • Die Lehrlingsausbildung:
    • führt zu anerkannten Qualifikationen;
    • beruht auf einer Vereinbarung, in der die Rechte und Pflichten des Auszubildenden, des Arbeitgebers und gegebenenfalls der Bildungs- oder Ausbildungseinrichtung festgelegt sind, und;
    • bei denen der Auszubildende bezahlt oder auf andere Weise für die berufspraktische Komponente entschädigt wird.
  • der französische Begriff „apprentissage“ bezeichnet zum einen die Lehrlingsausbildung / Lehre, zum anderen aber auch den Vorgang bzw. Prozess des Lernens als solches (vgl. die Definition des Begriffs „learning“);
  • das „duales System“ der Berufsausbildung in Deutschland ist ein Beispiel für die Lehrlingsausbildung.
Quelle

Cedefop; Rat der Europäischen Union, 2018b.