Institutionen und Interessengruppen, öffentliche Richtlinien, Gesetze und Bestimmungen, die für die Entwicklung und Nutzung von Kompetenzen in der Wirtschaft arbeiten.

Anmerkung

Der Zweck eines Kompetenzsystems besteht darin,

  • die Fähigkeiten der Erwerbsbevölkerung zu entwickeln, indem es ein bedarfsgerechtes und zugängliches Ausbildungsangebot anbietet und so die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer erhält;
  • den Kompetenzbedarf bzw. Fachkräftebedarf der Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt zu decken.
Quelle

Cedefop; OWZE, 2020b.