In der Europäischen Union, Person, deren Bildungsstand / Bildungsniveau unter dem des Sekundarbereichs II (EQR-Niveaus 3 und 4) unterschreitet.

Anmerkung
  • Das Standardniveau, unterhalb dessen eine Person als gering qualifiziert betrachtet wird, hängt beispielsweise vom allgemeinen Bildungsniveau in der Gesellschaft oder vom Qualifikationsniveau innerhalb eines Berufsbereichs ab;
  • das konkrete Qualifikationsniveau einer Person umfasst auch Ergebnisse des nicht-formalen Lernens, die durch Fortbildung / Weiterbildung, Umschulung, Ausbau von Kompetenzen, Arbeitserfahrung oder persönliche Entwicklung erworben wurden.
Quelle

Cedefop.