Dezentrale Agentur der EU, die eingerichtet wurde, um die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission dabei zu unterstützen sicherzustellen, dass die EU-Vorschriften zur Arbeitskräftemobilität und zur Koordinierung der sozialen Sicherheit auf faire, einfache und wirksame Weise durchgesetzt werden. Die Europäische Arbeitsbehörde spielt auch eine wichtige Rolle bei der Erleichterung und Sicherstellung einer effektiven Arbeitskräftemobilität in Europa, insbesondere durch Aktivitäten der Europäischen Arbeitsverwaltungen (EURES).

Anmerkung

Auftrag der Europäischen Arbeitsbehörde:

  • Erleichterung des Zugangs zu Informationen für Einzelpersonen und Arbeitgeber zur Arbeitskräftemobilität;
  • Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Förderung des grenzüberschreitenden Job-Matching und der Koordinierung von EURES;
  • Erleichterung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten;
  • Koordinierung und Unterstützung abgestimmter und gemeinsamer Inspektionen;
  • Durchführung von Analysen und Risikobewertungen zu Fragen der grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität;
  • Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Kapazitätsaufbau im Bereich der Arbeitskräftemobilität;
  • Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit;
  • Schlichtung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten über die Anwendung des einschlägigen Unionsrechts.
Quelle

Europäische Arbeitsbehörde, 2022a und 2022b.