Vierte Stufe des europäischen Referenzinstruments für die Beschreibung und den Vergleich von Qualifikationen, die auf nationaler, internationaler oder sektoraler Ebene entwickelt wurden. Erforderliche Lernergebnisse zur Erreichung von EQR-Niveau 4:

  • Wissen: breites Spektrum an Fakten- und Theoriewissen in einem Arbeits- oder Lernbereich;
  • Fertigkeiten: eine Reihe kognitiver und praktischer Fertigkeiten, die erforderlich sind, um Lösungen für spezielle Probleme in einem Arbeits- oder Lernbereich zu finden;
  • Verantwortung und Selbstständigkeit:
    • selbstständiges Tätigwerden innerhalb der Handlungsparameter von Arbeits- oder Lernkontexten, die in der Regel bekannt sind, sich jedoch ändern können;
    • Beaufsichtigung der Routinearbeit anderer Personen, wobei ein gewisses Maß an Verantwortung für die Bewertung und Verbesserung der Arbeits- oder Lernaktivitäten übernommen wird.
Anmerkung

Beispiele für Qualifikationen auf EQR-Niveau 4:

  • Deutschland: Allgemeine Hochschulreife (AHR), Fachgebundene Hochschulreife (FgbHR), Fachhochschulreife (FHR), Duale Berufsausbildung (3- und 3 ½-jährige Ausbildungen), Berufsfachschule;
  • Österreich: Abschluss der berufsbildenden mittleren Schule, Lehrabschluss.
Quelle

Leicht verändert übernommen aus Rat der Europäischen Union, 2017; UNESCO, 2019.