Gemeinschaftlicher Kooperationsraum, der auf Vertrauen, gegenseitiger Anerkennung, Zusammenarbeit und dem Austausch bewährter Verfahren sowie Mobilität und Wachstum basiert und der bis 2025 unter anderem mithilfe folgender Maßnahmen geschaffen werden soll:

  • Verwirklichung der Lernmobilität für alle;
  • Beseitigung von Hindernissen für die Anerkennung von Qualifikationen, sowohl auf Ebene der Schulen als auch der Hochschulen;
  • Modernisierung der Ausarbeitung von Lehrplänen;
  • Förderung des Sprachenlernens;
  • Schaffung europäischer Universitäten von Weltrang, die grenzübergreifend nahtlos zusammenarbeiten können;
  • Verbesserung der allgemeinen und der beruflichen Bildung sowie des lebenslangen Lernens;
  • Förderung von Innovationen in der Bildung im digitalen Zeitalter;
  • stärkere Unterstützung der Lehrenden und Ausbildenden;
  • Schutz des kulturellen Erbes sowie Stärkung des Bewusstseins für eine europäische Identität und Kultur.
Quelle

Leicht verändert übernommen aus Europäische Kommission, 2017c.