In der Bildung und Ausbildung, elektronische, gesicherte und überprüfbare Bestätigung einer zuständigen Behörde (Bildungs- oder Ausbildungsanbieter, ausstellende Behörde / Vergabestelle, Berufsorganisation) zur Beschreibung einer Lernerfahrung, zum Beispiel:

  • Aktivitäten (Teilnahme an einem Kurs, Seminar oder einer Konferenz usw.);
  • Leistungen (Lernergebnisse, Projekt usw.);
  • Bewertungskriterien;
  • Berufsberechtigungen (Registrierung als Arzt usw.);
  • erworbene Zertifizierung oder Qualifikation.
Anmerkung

Dieser Begriff ist verwandt, aber nicht synonym mit: Mikrobefähigungsnachweis.

Quelle

Cedefop; Europäische Kommission, 2021a.