In der Bildung und Ausbildung, elektronische, gesicherte und überprüfbare Bestätigung einer zuständigen Behörde (Bildungs- oder Ausbildungsanbieter, ausstellende Behörde / Vergabestelle, Berufsorganisation) zur Beschreibung einer Lernerfahrung, zum Beispiel:
- Aktivitäten (Teilnahme an einem Kurs, Seminar oder einer Konferenz usw.);
- Leistungen (Lernergebnisse, Projekt usw.);
- Bewertungskriterien;
- Berufsberechtigungen (Registrierung als Arzt usw.);
- erworbene Zertifizierung oder Qualifikation.
Quelle
Cedefop; Europäische Kommission, 2021a.
Dieser Begriff ist verwandt, aber nicht synonym mit: Mikrobefähigungsnachweis.