In der Bildung und Ausbildung, Vertragsklausel, in der sich ein Arbeitnehmer verpflichtet, nach einer vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung für eine bestimmte Zeit nicht zu kündigen, um die Investition in die Ausbildung zu kompensieren.

Anmerkung

Eine Rückzahlungsklausel kann in einen Arbeitsvertrag aufgenommen werden und sieht Folgendes vor:

  • Finanzierung der Ausbildung durch den Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer;
  • Verpflichtung des Arbeitnehmers im Gegenzug, für eine Mindestdauer im Unternehmen zu bleiben; wird diese Verpflichtung nicht eingehalten, erstattet der Arbeitnehmer die Ausbildungskosten ganz oder teilweise dem Arbeitgeber zurück.
Quelle

Cedefop.