In der Bildung und Ausbildung, Vertragsklausel, in der sich ein Arbeitnehmer verpflichtet, nach einer vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung für eine bestimmte Zeit nicht zu kündigen, um die Investition in die Ausbildung zu kompensieren.
Quelle
Cedefop.
Eine Rückzahlungsklausel kann in einen Arbeitsvertrag aufgenommen werden und sieht Folgendes vor: