Grad der Priorisierung zwischen der Arbeit und dem Privatleben einer Person.

Anmerkung
  • Eine ausgewogene Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ist erreicht, wenn das Recht des Einzelnen auf ein erfülltes Leben innerhalb und außerhalb der Erwerbsarbeit als Norm akzeptiert und respektiert wird – zum gegenseitigen Nutzen von Individuum, Wirtschaft und Gesellschaft;
  • 2019 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben mit folgenden Zielen:
    • Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige;
    • Förderung einer gerechteren Aufteilung des Elternurlaubs zwischen Männern und Frauen;
    • Bekämpfung der Unterrepräsentation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt.
Quelle

Leicht verändert übernommen aus Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union, 2019b.