Rechtliche Verbindung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die besteht, wenn eine Person unter bestimmten Bedingungen gegen Entgelt Arbeit oder Dienstleistungen erbringt.
Anmerkung
- Das Arbeitsverhältnis begründet gegenseitige Rechte und Pflichten zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber;
- es eröffnet dem Arbeitnehmer Zugang zu den Rechten und Leistungen, auf die er gemäß dem Arbeitsrecht und der Sozialversicherung Anspruch hat;
- das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses ist die Voraussetzung für die Anwendung der arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen, die an Arbeitnehmer gerichtet sind. Es ist der zentrale Bezugspunkt für die Bestimmung von Art und Umfang der Rechte und Pflichten der Arbeitgeber gegenüber ihren Arbeitnehmern;
- dieser Begriff ist verwandt, aber nicht synonym mit: industrielle Beziehungen / Arbeitsbeziehungen / Beziehungen zwischen Tarifpartnern.
Quelle
Leicht verändert übernommen aus IAO, 2021a.