Häufig, aber nicht ausschließlich, Mitarbeiter der öffentlichen Arbeitsvermittlung, der als Fallmanager oder Berater fungiert und Einzelpersonen durch die Entwicklung von Integrationsstrategien, Kompetenzbewertung und Profilerstellung Informationen und Anleitung bei der Aufnahme, Weiterentwicklung, Beibehaltung oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung bietet.

Anmerkung
  • Die Aufgaben und Pflichten von Arbeitsberatern sind in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich und reichen von der Unterstützung bei der Arbeitssuche über die Bereitstellung von Informationen bis hin zur Unterstützung bei Praktika, Bildung / Ausbildung und Finanzierung, was die Überweisung an andere Spezialisten oder die Zusammenarbeit mit Sozialdiensten umfassen kann;
  • dieser Begriff ist verwandt, aber nicht synonym mit: Laufbahnberater/in.
Quelle

Cedefop.