Individualisiertes Dokument, das die Lernergebnisse, die Hochschulabsolvent/innen in ihrem Studium erworben haben, beschreibt, sowie die Art, das Niveau, den Kontext, Inhalt und Status des von jedem Inhaber absolvierten Studiums.

Anmerkung
  • Der Diplomzusatz wird von der Hochschuleinrichtung ausgestellt, die auch das Original-Hochschulzeugnis ausstellt, gemäß den von der Kommission, vom Europarat und UNESCO vereinbarten Standards erstellt. Er ist außerdem Teil der Europass-Rahmen);
  • er umfasst acht Abschnitte mit Information zu:
    • Inhaber/zur Inhaberin der Qualifikation;
    • Art der Qualifikation und ausstellende Einrichtung;
    • Ebene der Qualifikation;
    • Inhalt des Studiengangs und zu den erzielten Ergebnissen;
    • Status der Qualifikation;
    • Zertifizierung;
    • nationales Hochschulsystem;
    • sonstigen einschlägigen Angaben;
  • der Diplomzusatz:
    • ist kein Ersatz für das Originalzeugnis;
    • garantiert keine Anerkennung des Zeugnisses im Ausland.
Quelle

Cedefop; Europäische Kommission, 2015.