Individualisiertes Dokument, das die Lernergebnisse, die Hochschulabsolvent/innen in ihrem Studium erworben haben, beschreibt, sowie die Art, das Niveau, den Kontext, Inhalt und Status des von jedem Inhaber absolvierten Studiums.
Anmerkung
- Der Diplomzusatz wird von der Hochschuleinrichtung ausgestellt, die auch das Original-Hochschulzeugnis ausstellt, gemäß den von der Kommission, vom Europarat und UNESCO vereinbarten Standards erstellt. Er ist außerdem Teil der Europass-Rahmen);
- er umfasst acht Abschnitte mit Information zu:
- Inhaber/zur Inhaberin der Qualifikation;
- Art der Qualifikation und ausstellende Einrichtung;
- Ebene der Qualifikation;
- Inhalt des Studiengangs und zu den erzielten Ergebnissen;
- Status der Qualifikation;
- Zertifizierung;
- nationales Hochschulsystem;
- sonstigen einschlägigen Angaben;
- der Diplomzusatz:
- ist kein Ersatz für das Originalzeugnis;
- garantiert keine Anerkennung des Zeugnisses im Ausland.
Quelle
Cedefop; Europäische Kommission, 2015.