Bürger der Europäischen Union sowie natürliche oder juristische Personen mit eingetragenem Geschäftssitz in einem EU-Mitgliedstaat haben das Recht auf Zugang zu Dokumenten des Cedefop gemäß Artikel 15 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (früher Artikel 255 Absatz 1 des EG-Vertrags) und Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten (Amtsblatt L 145 vom 31.5.2001, S. 43). Dieses Recht auf Zugang bezieht sich auf Dokumente des Cedefop, d. h., Dokumente, die vom Cedefop verfasst oder erhalten wurden und sich in seinem Besitz befinden.

Das Cedefop achtet den Grundsatz der Transparenz und wahrt gleichzeitig die Vertraulichkeit. Der Zugang zu Dokumenten im Besitz des Cedefop wird in größtmöglichem Umfang gewährt, er wird jedoch verweigert, wenn die Offenlegung gegen den Schutz öffentlicher oder privater Interessen gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 verstoßen würde.

Das Cedefop ist bestrebt, der Öffentlichkeit über seine Website den größtmöglichen Zugang zu den Texten in seinem Besitz zu ermöglichen. Sollten Sie auf unserer Website ein Dokument nicht finden können, können Sie das nachstehende Formular für Antrag auf Zugang zu Dokumenten verwenden.